Ist Google Ads Remarketing überhaupt DSGVO-konform und darf ich jetzt das Google Ads Remarketing überhaupt noch nutzen? Diese Frage treibt viele Werbekunden um.

Für Remarketing über Google AdWords können Sie wahlweise Remarketing über Google Analytics, Google AdWords Remarketing Tag oder das DoubleClick-Remarketing-Pixel verwenden.

Wenn Sie Remarketing über Google Analytics verwenden, nutzen Sie unserer Checkliste für den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics.

Wenn Sie direkt den Google AdWords Remarketing Tag oder DoubleClick verwenden, beachten Sie folgende Punkte für den DSGVO-konformen Einsatz von Google Ads Remarketing:

Datenschutzerklärung:
Weisen Sie in der Datenschutzerklärung auf die Verwendung von Remarketing über Google AdWords hin.

Widerspruchsmöglichkeit:
Weisen Sie auf die Optout-Möglichkeiten hin. Google bietet hier zwei Möglichkeiten an, die Sie beide verlinken sollten: Die Google AdSettings sowie die anbieterübergreifende Deaktivierungsseite der Network Advertising Initiative.

Ist nach der DSGVO die vorherige Zustimmung für Remarketing notwendig?

Remarketing-Funktionalitäten sind aus Datenschutzschutzsicht grundsätzlich kritischer als reines Webtracking, wie beispielsweise über Google Analytics. Grund dafür ist: Beim Webtracking kann die Aktivität eines Nutzers auf einer einzelnen Website nachverfolgt werden (1st Party Tracking). Beim Remarketing kann die Aktivität eines Nutzers über verschiedene Websites übergreifend nachverfolgt werden (3rd Party Tracking).

Bei der Interessensabwägung zwischen dem “berechtigten Interesse des Website-Betreibers” und dem “Schutzinteresse des Nutzers” ist daher nicht eindeutig, welches Interesse schwerer wiegt. Somit ist auch nicht eindeutig, ob Remarketing-Funktionen ebenso wie Webtracking ohne vorherige explizite Zustimmung des Nutzers eingesetzt werden dürfen. Dies wird erst die Rechtsprechung in den kommenden Jahren entscheiden. Von den deutschen Datenschutzbehörden gibt es jedoch erste Signale, dass der Einsatz von Remarketing auch ohne vorherige Einwilligung zulässig ist und ein Optout ausreicht.

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Fazit: Ist Remarketing DSGVO-konform einsetzbar?

Viele Unternehmen setzen Remarketing vorerst weiterhin ohne vorherige Zustimmung ein – weil sich sonst deutliche Einschränkungen bzw. Wettbewerbsnachteile ergeben. Für eine 100% rechtssichere Lösung müssten Sie vorab die Zustimmung einholen und die daraus resultierenden Einschränkungen für Ihre Online Marketing Aktivitäten in Kauf nehmen.

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